Leitgedanke

Wir bieten professionelle und liebevolle Unterstützung für erwachsene Menschen mit Behinderung, damit sie so selbstbestimmt wie möglich in unserem Haus in Höchberg leben können.
Die Bewohner/Innen sollen hier ein neues Zuhause finden und es wird ihnen die Hilfe gewährt werden, die jeder Einzelne braucht, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Dafür wird sich das Team Höchberg mit Herz und Sachverstand einsetzen. Darüber hinaus bieten wir Beratung um jeden Einzelnen und für jeden Einzelnen an. Diese Beratung versteht sich als Hilfe für das tägliche Leben wie auch als Möglichkeit, kleine Sorgen vertraulich besprechen zu können - ähnlich einer funktionierenden Familie. Nach erfolgreicher Versuchsphase 2015 bieten wir auch Menschen ohne Behinderung Wohnraum an. Wir leben Integration.

1. Art der Leistung

Der Träger des Dienstes leistet ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Betreutes Wohnen) für dauerhaft wesentlich behinderte Menschen im Rahmen der §53 SGB XII und §2 SGB IX. Das Betreute Wohnen ist zu verstehen als ein am Bedarf des Betreuten orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot, das sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich Wohnen bezieht und der sozialen Integration/Inklusion dient.

2. Zielgruppe

Zielgruppe des Ambulant Betreuten Wohnens sind volljährige Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer damit verbundenen Mehrfachbehinderung im Sinne des § 55 SGB IX, die auf längere Zeit oder auf Dauer auf fachliche Unterstützung im Sinne persönlicher Assistenz angewiesen sind, um eine selbstständige Lebensführung außerhalb der stationären Wohneinrichtungen zu realisieren.

Das Angebot richtet sich an:
Bewohner stationärer Wohneinrichtungen, die aufgrund ihrer Entwicklungsfortschritte und erfolgreichen Verselbstständigung ein hohes Maß an alltagspraktischen Fähigkeiten erworben haben und in Wohnheimen somit überversorgt wären.
Menschen mit geistiger Behinderung, die sich nur sehr schwer in Wohngruppen integrieren können und die ihr Leben unabhängig von Wohnheimen gestalten möchten.
Hilfesuchende, die zukünftig ohne eine persönliche Begleitung und Assistenz nicht mehr in der Lage sind ein selbstständiges Leben zu führen.

Das Wunsch- und Wahlrecht der Klienten bei der Auswahl des Leistungsanbieters ist nicht berührt.

3. Ziele und Inhalte des Ambulant Betreuten Wohnens

Die Stärkung der Eigenkräfte und die Förderung der Selbstständigkeit sind wichtige Leitgedanken der Wohngemeinschaft in Höchberg, die mit diesem ambulanten Betreuungsangebot realisiert werden. Das Ambulant Betreute Wohnen ist orientiert am Vorrang der ambulanten vor der stationären Hilfe, um damit eine weitgehend selbst bestimmte Lebensführung in der eigenen Wohnung und im selbst gewählten Umfeld zu ermöglichen oder zu erhalten. Das Hilfespektrum ist vielfältig und reicht von der konkreten Hilfestellung bei der alltäglichen Haushalts- und Lebensführung bis hin zur Unterstützung bei der selbst bestimmten Lebensplanung. Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistung sind Einzelfall bezogen und orientiert am individuellen Hilfebedarf. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung ist vom Selbstverständnis eine Hilfe zur Selbsthilfe und an den Ressourcen der Klienten orientiert. Die Betreuung kann in unterschiedlichen Wohnformen (Wohnen im großen Haus in Höchberg, Einzelwohnen, Paarwohnen, Wohnen bei Angehörigen oder in kleinen Wohngemeinschaften bis zu 3 Personen) erfolgen. Für die Betreuung gilt der Grundsatz der Ganzheitlichkeit. Nachfolgend sind Maßnahmebereiche aufgeführt, die je nach individuellem Hilfebedarf pädagogisches Handeln in den Dimensionen von Begleitung, Assistenz, über Förderung bis hin zu intensiver Anleitung und Übernahme notwendiger Hilfestellung durch Betreuer notwendig machen.
Als Angebote und Maßnahmen der pädagogischen Betreuung werden u.a. angeboten:

  • Hilfen bei der alltäglichen Lebensführung (Selbstversorgung, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Wäschepflege)
  • Hilfen bei der Wohnraumbeschaffung, bzw. beim Wohnraumerhalt
  • Hilfen bei der Gesundheitspflege (Begleitung zu Ärzten, Absprache und Durchführung von Arztterminen, Einhaltung von Therapien, gesundheitsförderlicher Lebensstil, Abwendung drohender gesundheitlicher Risiken etc.)
  • Hilfen bei der Gestaltung sozialer Beziehungen (in der Partnerschaft, im Umgang mit den Angehörigen und Freunden, Vermeidung von Isolation)
  • Hilfen beim Erschließen außerhäuslicher Lebensbereiche (Begegnung mit Fremden, Bewältigung von Konflikten im Freizeitbereich, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel)
  • Hilfen zum Erhalt der Beschäftigung und der Berufstätigkeit (Zusammenarbeit mit den WfbMs, gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Begleitung bei Konflikten am Arbeitsplatz, Motivation zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Unterstützung bei Bewerbungen), Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten, Gesetzlichen Betreuern, Kliniken u.s.w.
  • Hilfen bei sozialhilferechtlichen Angelegenheiten (Antragstellung, Bearbeitung von Bescheiden, Begleitung bei Behördengängen, Fristwahrung)
  • Hilfen zur psychischen und emotionalen Stabilisierung (Bewältigung von Angst und Spannungen, Bewältigung von Antriebsstörungen, Bewältigung persönlicher Probleme, Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenz, Stärkung eines realistischen Selbstbildes)
  • Bewältigung von störendem oder gefährdendem Verhalten
  • Krisenprävention und Krisenintervention
  • Regelmäßige Reflexionsgespräche bzgl. des Betreuungsverlaufs und der weiteren Betreuungsplanung.

4. Art und Umfang der Leistungen

Das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung und/oder Mehrfachbehinderung und/oder Körperbehinderung umfasst so genannte direkte, indirekte und mittelbare Betreuungsleistungen. Die direkten Betreuungsleistungen umfassen Einzelfall bezogene Tätigkeiten wie Betreuung bei Fragen des täglichen Lebens, Hausbesuche, gegebenenfalls Kontakte in der Beratungsstelle, Begleitung von Klienten außerhalb der Wohnung, Klinikbesuche bei stationären Aufenthalten, telefonische Kontakte mit dem Klienten, evtl. Organisation von Freizeit oder Urlaub, Durchführung von Gruppenangeboten. Als direkte Betreuungszeit wird die Zeit definiert, in der ein Klient einen Mitarbeiter "von Angesicht zu Angesicht" sieht oder "von Ohr zu Ohr" hört.
Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören klientenbezogene Tätigkeiten z.B.:

  • Gespräche im sozialen Umfeld des Klienten,
  • Koordination der Hilfeplanung,
  • Organisation des Helferfeldes,
  • Telefonate und Schriftverkehr bzgl. der Alltagsangelegenheiten von Klienten,
  • Mitwirkung bei Helferkonferenzen,
  • Dokumentation,
  • Fahrt und Wegzeiten sowie Klienten übergreifende Tätigkeiten z.B. Fallbesprechungen,
  • kollegiale Beratung,
  • Fortbildungen,
  • Teilnahme an Facharbeitskreisen.

Zu den indirekten Leistungen gehören:
Leitungs- und Regieaufgaben des Trägers sowie die Verknüpfung und Koordination des Angebotes zu regionalen Versorgungsstrukturen. Die notwendige Öffentlichkeitsarbeit ist ein weiterer Aufgabenbereich, der zur Sicherung der Angebotsqualität unerlässlich ist. Die mittelbaren Betreuungsleistungen und indirekten Leistungen als Regiezeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind bei der Berechnung der Fachleistungsstunde berücksichtigt. Hinzu kommen Einzelfall bezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung und im Rahmen der Nachbetreuung ehemaliger Klienten. Das Ambulant Betreute Wohnen der Wohngemeinschaft Höchberg ist ein Baustein des differenzierten Wohnangebotes für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Das Hilfeangebot Ambulant Betreutes Wohnen soll so weit wie möglich mit der regionalen Angebotsstruktur vorhandener ambulanter Hilfen vernetzt werden.

5. Personelle und sächliche Ausstattung

Als Fachkräfte sind aufgrund der Komplexität des Aufgabenkreises Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Heilpädagogen, Erzieher und Erziehungshelfer geeignet. Je nach Betreuungsauftrag und Anforderungsprofil können auch staatlich anerkannte Heilpädagogen bzw. Heilerziehungspfleger, bzw. Mitarbeiter mit mehr als 5-jähriger Erfahrung in der Arbeit mit behinderten Menschen mit der Betreuung beauftragt werden. Die Mitarbeiter im Ambulant Betreuten Wohnen sind zumeist teilzeitbeschäftigt, um den Betreuungserfordernissen berufstätiger behinderter Menschen entsprechen zu können. Menschen mit Behinderung benötigen ein größtmögliches Maß an Sicherheit und personaler Kontinuität, die durch das Prinzip von Bezugsbetreuung sichergestellt werden sollen. Aufgrund der Besonderheiten dieses Arbeitsfeldes müssen die Mitarbeiter überwiegend alleine arbeiten. Dies setzt entsprechende Berufserfahrung mit dem Personenkreis voraus. Die Mitarbeiter müssen ebenso ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit bei der Planung und Durchführung der Alltagsgestaltung und Lebensplanung in den Arbeitsalltag einbringen. Wöchentlich finden Teamgespräche oder kollegiale Beratung statt. Die Teilnahme an einem fachspezifischen Arbeitskreis wird unterstützt. Die Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Um dem Wunsch der Klienten nach Betreuung durch männliche oder weibliche Betreuer gerecht werden zu können, sind bei entsprechender Ausweitung des Angebotes sowohl Mitarbeiterinnen als auch Mitarbeiter beschäftigt.

6. Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen

Besteht bei dem Klienten ein Interesse an der ambulanten Dienstleistung, so wird in einem persönlichen Gespräch gemeinsam der individuelle Hilfeplan erarbeitet, der vom Kostenträger zu genehmigen ist. Gemeinsam mit einem fach- oder amtsärztlichen Gutachten sowie dem Sozialhilfegrundantrag wird der individuelle Hilfeplan dem Kostenträger zur Genehmigung eingereicht. Nach Kostenzusage wird ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag zwischen der Wohngemeinschaft Höchberg und dem Klienten abgeschlossen. Der ermittelte Hilfebedarf ist Vertragsbestandteil und regelt Intensität, Zeitstruktur und Betreuungsschwerpunkte. Der Hilfeprozess orientiert sich an dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe und der Stärkung der Eigenkompetenz der betreuten Menschen. Die Hilfeleistung erfolgt bedarfsgesteuert und wird regelmäßig durch Quittierung durch den Klienten dokumentiert. Für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung wird eine dauerhafte und lebenslange Betreuung vorausgesetzt. Im Rahmen der Hilfeplangespräche ist jährlich zu überprüfen, ob der geleistete Betreuungsumfang dem Hilfebedarf noch gerecht wird und gegebenenfalls erhöht oder gesenkt werden kann. Die durch den Träger des Ambulant Betreuten Wohnens zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den vom zuständigen Sozialhilfeträger bewilligten Hilfeleistungen.

7. Beendigung des Betreuten Wohnens

Sollte sich im Verlauf herausstellen, dass das Betreuungsangebot des Ambulant Betreuten Wohnens für den Klienten nicht ausreicht, ist der Träger bemüht, gemeinsam mit dem Klienten ein geeignetes stationäres Wohnangebot zu suchen. Im gleichen Sinne wird auch nach einen Wohnangebot gesucht, wenn der Klient bereit ist für ein Leben in einer kleineren Gruppe oder alleine.

8. Kostenfinanzierung

Finanziert wird die ambulante Eingliederungsmaßnahme für Menschen mit Behinderungen vom zuständigen Sozialhilfeträger. Die Höhe der Vergütung der einzelnen Fachleistungsstunden wird in der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung zwischen dem Sozialhilfeträger und der Wohngemeinschaft Höchberg geregelt. Zur Beteiligung an den Kosten der ambulanten Eingliederungsmaßnahme können grundsätzlich die Klienten selbst mit ihrem Einkommen und Vermögen herangezogen werden. Dies ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.